Club Blaues Meer
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AGB

Reisebedingungen und wichtige Hinweise

 

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Die mündliche oder schriftliche Reiseanmeldung kann in jedem Reisebüro erfolgen. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie Club Blaues Meer Reisen (CBM) den Abschluss des Reisevertrages aufgrund des vorliegenden Prospektes verbindlich an. Der Anmelder haftet auch für die Verpflichtungen der von ihm mitangemeldeten Teilnehmer, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt durch die Annahme von CBM zustande. CBM übermittelt die Reisebestätigung unverzüglich an den Anmelder, nur die hier aufgeführten Leistungen sind Vertragsbestandteil. Weicht die von uns zugesandte Reisebestätigung von der Anmeldung ab, ist CBM an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt aufgrund der neuen Bestätigung zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen.
Buchungen von Pauschalreisen, Flügen, Mietwagen und Unterkünften im Fernabsatz können nicht nach § 312g BGB widerrufen werden.

1.2 Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss: Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im Internetauftritt in deutscher Sprache erläutert. Ihm steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erklärt wird. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde CBM den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. Die Übermittlung der  Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Reisevertrages entsprechend seiner Buchung. Der Vertrag kommt durch den Zugang einer Buchungsbestätigung von CBM beim Kunden zustande, die keiner besonderen Form bedarf und telefonisch, per Email, Fax oder schriftlich erfolgen kann. Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm, so kommt der Reisevertrag mit Darstellung dieser Buchungsbestätigung zu Stande, ohne dass es einer Zwischenvermittlung über den Eingang seiner Buchung bedarf. In diesem Fall wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeit zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.

2. Bezahlung

Nach Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein wird eine Anzahlung von 20 % fällig. Falls Sie eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abgeschlossen haben, wird die Versicherungsprämie mit der Anzahlung erhoben. Die Restzahlung ist 28 Tage vor Reisebeginn zu leisten. Nach Eingang der Restzahlung werden Ihnen die Reiseunterlagen zugesandt. Bei Buchungen innerhalb 28 Tagen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis, nach Erhalt des Sicherungsscheins, in einer Summe zu entrichten.

3. Insolvenzschutz

Alle Zahlungen für Pauschalreisen sind gemäß den Bestimmungen § 651 r BGB bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden gegen die Insolvenz des Veranstalters versichert. Der Kunde erhält auf der Rückseite der Reisebestätigung, bei Buchungen im Internet als pdf-Anhang, den Sicherungsschein, der dem Kunden einen direkten Anspruch gegen die R+V Versicherung verschafft.

4. Leistungen

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des Kataloges und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für den CBM bindend. CBM behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Mündliche Nebenabreden, die den Umfang der Leistungen gegenüber dem Reiseprospekt erweitern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen Bestätigung durch CBM.

5. Rücktritt und Terminänderung und Umbuchung

Der Kunde kann jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Die Erklärung sollte schriftlich an CBM erfolgen. Die pauschalierten Rücktrittskosten, als angemessener Ersatz für Aufwendungen und die getroffenen Reisevorkehrungen, sind
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises
ab 14. bis 2. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
ab 1 Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt der Reise 75 % des Reisepreises.
Bei Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt berechnen wir eine Umbuchungsgebühr von 30 Euro pro Person. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag und bei gleichzeitiger Neuanmeldung, durchgeführt werden. Die Bearbeitungsgebühr für eine Namensänderung beträgt bei einer Hotelreservierung 30,- Euro pro Person und bei einer Pauschalreise 30,- Euro zzgl. anfallender Um- buchungskosten bei der Fluggesellschaft. Die Umbuchungskosten der Fluggesellschaft ermitteln wir im Bedarfsfall. Bei einer Buchung mit Frühbucherermäßigung gilt für den neuen Teilnehmer der Preis am Umbuchungstag. Maßgeblich für die Berechnung der Rücktrittsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei CBM in Warstein. Die Kosten sind sofort zahlbar, unabhängig von einer eventuellen Regulierung durch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Teilstornierungen können nur pro Zimmer vorgenommen werden. Für verbleibende Personen muss eine Unterkunft entsprechend der neuen Belegung gebucht werden.
CBM behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist CBM verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Nur-Flug Buchungen und Linienflüge können nur zu den Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft, für die vermittelt wurde, storniert oder umgebucht werden. Buchungen von Pauschalreisen, Flügen, Mietwagen und Unterkünften im Fernabsatz können nicht nach § 312g BGB widerrufen werden. In jedem Fall bleibt es dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

6. Leistungsänderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von CBM nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsanspüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. CBM ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird CBM dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

7. Beanstandungen und Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

8. Haftung

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich bzw. grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich CBM gegenüber dem Kunden hierauf berufen.
CBM haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wie z.B. bei Ausflügen, Sportveranstaltungen, Mietwagen etc. und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Für diese Fremdleistung ist ausschließlich der jeweilige Veranstalter verantwortlich.
Sollte eine gebuchte Leistung gleich aus welchen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden können, ist CBM berechtigt, eine angemessene Ersatzleistung zu bieten. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Kunde Anspruch auf Erstattung der nicht gewährten Leistung.

9. Anspruchsanmeldung / Verjährung

Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB hat der Kunde innerhalb von zwei Jahren nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber CBM geltend zu machen.
Für die Fristwahrung ist der Zugangszeitpunkt der Reklamation bei CBM in Warstein maßgebend.

10. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.
Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist auf der Seite www.lba.de abrufbar.

11. Vermittlung eines Mietwagens

Die Reservierung des Mietwagens kann über CBM erfolgen. Jegliche Ansprüche, die sich aus dem Mietvertrag ergeben, sind direkt an den Autovermieter zu stellen. In diesem Falle tritt CBM nur als Vermittler auf. CBM haftet nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger beruhen ausschließlich auf deren Angaben CBM gegenüber; sie stellen keine eigene Zusicherung von CBM gegenüber dem Kunden dar. Für den Leistungsumfang sind grundsätzlich die Bedingungen des Leistungsunternehmens, für das vermittelt wurde, gültig.

12. Vermittlung eines Hotelzimmers

Bei der Vermittlung eines Hotelzimmers haftet CBM nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die Leistungserbringung selbst. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger beruhen ausschließlich auf deren Angaben CBM gegenüber; sie stellen keine eigene Zusicherung von CBM gegenüber dem Kunden dar. Für den Leistungsumfang sind grundsätzlich die Bedingungen des Leistungsunternehmens, für das vermittelt wurde, gültig.

13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Zur Einreise nach Spanien gelten die Pass- und Gesundheitsvorschriften der EU. EU-Bürger benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Alle Kinder - ab Geburt - müssen über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für Angehörige anderer Staaten informieren wir über Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen vor Buchung.

14. Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Der Kunde kann CBM nur am Firmensitz in Warstein verklagen.
Bei der Klassifizierung der Hotels handelt es sich um die offizielle, vom spanischen Ministerium für Tourismus vergebene Kategorie.

15. Reiseveranstalter

Club Blaues Meer Reisen e.K., Christian Holznigenkemper, eingetragener Kaufmann am Amtsgericht Arnsberg, HRA 3587, Alte Kreisstraße 13, 59581 Warstein, Telefon +49 2902 97260
www.club-blaues-meer.de, E-Mail: info@club-blaues-meer.de